U.a. waren bis auf Ebene Bataillon zwei Dienstvorschriften notwendig, um die mitwirkenden Dokumente der Gefechtsausbildung (Pläne, Programme, etc) inhaltlich umzusetzen.
1. DV 325/0/001 "Gefechtsvorschrift der Landstreitkräfte - Bataillon und Kompanie"
2. DV 325/0/002 "Gefechtsvorschrift der Landstreitkräfte - Zug und Gruppe/Panzer"
Wie waren eure Erfahrungen in der Durchsetzungen der Forderungen dieser Vorschriften hinsichtlich der gegebenen Möglichkeiten in der Ausbildung?
PS: Die genannten Vorschriften liegen im Orginal vor.
Frank
--- Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! Alter ist eine Zahl - keine Ausrede!
Wie habt ihr damals die Realitätsnähe der Gefechtsausbildung der Mot. Schützen empfunden? War es gut oder gab es zuviele Einschränkungen durch bestimmte Einflüsse wie fehlende Technik, nicht genug Munition, Vorgesetzte usw?
Konntet ihr die Forderungen der Programme immer umsetzen?
Schildert doch mal eine "Komplexausbildung" auf dem Taktikgelände bei Seega.
Frank
Frank
--- Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! Alter ist eine Zahl - keine Ausrede!
Ich haben Methodik für Taktikausbildung der Möt. Schützentruppen - Zug und Kompanie und Methodik für Taktikausbildung der Möt. Schützentruppen - Soldat und Gruppe Ausgabe 1981