Auszug aus dem Artikel: Wehrmedizinische Monatsschrift 3-4/2019
Die Versorgung der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee mit Blut- und Blutbestandteilkonserven in einem möglichen -bewaffneten Konflikt – ein medizinhistorischer Vergleich
Supplying the Bundeswehr and the National People´s Army with blood and blood component preserves in a potential armed conflict – a historical review
Aus dem Sanitätsversorgungszentrum Neubiberg (Leiter: Oberfeldarzt H. U. Will) des Sanitätsunterstützungszentrums München (Leiter: Oberstarzt Dr. R. Süß)
André Müllerschön
------------------
Sanitätsdienstliche Versorgung der Nationalen Volksarmee
Im Folgenden wird die sanitätsdienstliche Versorgung der Nationalen Volksarmee ganz bewusst etwas detaillierter dargestellt. Im Falle eines bewaffneten Konfliktes war der „Medizinische Dienst“ als Teil der „Rückwärtigen Dienste“ verantwortlich für die Organisation und Durchführung der sanitätsdienstlichen Versorgung der Soldaten. Dazu standen „Einheiten“ (Sanitätszüge und Sanitätskompanien) sowie „Truppenteile“ (Sanitätsbataillone, Sanitätstransportkompanien und selbstständige -medizinische Abteilungen), welche für die Errichtung von Verbandplätzen zuständig waren, aber auch medizinische Spezialeinrichtungen, zu denen Feld- und Reservelazarette zählten, zur Verfügung [11]. Bei der Versorgung verwundeter Soldaten galt in der NVA das Prinzip der Etappenbehandlung.
Tab. 2: Behandlungsebenen und zugehörige Einrichtungen des Medizinischen Dienstes der Nationalen Volksarmee [7]
Behandlungsebene Einrichtungen
Erste medizinische Hilfe Bataillonsverbandplätze, Schiffslazarette Erste ärztliche Hilfe Regimentsverbandplätze, medizinische Einrichtungen an Bord, bewegliche Flottillen-Lazarette, Medizinische Landungsgruppen, Ärztebrigaden Qualifizierte medizinische Hilfe Divisionsverbandplätze, selbstständige medizinische Abteilungen, Lazarette Spezialisierte medizinische Hilfe Lazarette der Lazarettbasis, ortsfeste Lazarette
Zuerst übernahmen Armeeangehörige [11] die „Selbsthilfe und gegenseitige Hilfe“. Sie stillten beispielsweise äußere Blutungen, verbanden Verletzungen, schienten provisorisch Knochenbrüche und sicherten die Atmung [9].
Anschießend führten -Sanitäter, Sanitätsunteroffiziere und Feldschere in „Geschädigtennestern“ [11] noch unmittelbar auf dem Gefechtsfeld die „erste medizinische Hilfe“ durch [11]. Dazu zählte unter anderem das Anlegen von Verbänden, die Gabe von Antidoten, Schmerzstillung und Festlegung der Reihenfolge des Weitertransportes [11] – also einfachste lebensrettende Maßnahmen [9].
Parallel dazu konnten Soldaten auf durch die Sanitätszüge der Bataillone errichteten [7] Bataillonsverbandplätzen (BVP) versorgt werden [11]. Militärfachärzte (überwiegend Fachärzte für Allgemeinmedizin) übernahmen nach Ankunft der Verwundeten – möglichst innerhalb einer Zeitspanne von maximal vier Stunden nach der Verletzung – die „erste ärztliche Hilfe“. Die Maßnahmen dieser ersten ärztlichen Hilfe unterteilten sich in „aufschiebbar“ und „dringlich“ und wurden auf Regimentsverbandplätzen (RVP) [11], für deren Betrieb die Sanitätszüge der Sanitätskompanien der jeweiligen Regimenter zuständig waren [7], durchgeführt. Diese umfassten unter anderem äußerliche Blutstillungen, Verbessern der „Transportmobilisierung“, Tracheotomien, Infusionen, Antibiotikagaben sowie Initialtherapien bei Schädigungen durch Massenvernichtungswaffen oder Strahlenkrankheiten [11].
Etwa vier bis sechs Stunden später sollten die verwundeten Soldaten [11] die von den medizinischen Kompanien der Sanitätsbataillone einer Division betriebenen Divisionsverbandplätze (DVP) [7] oder „entfaltete“ selbstständige medizinische Abteilungen (smA) erreichen, wo ihnen durch Chirurgen und Internisten die „qualifizierte medizinische Hilfe“ zuteil wurde. Dazu zählten beispielsweise endgültige Blutstillungen, lebensrettende chirurgische Eingriffe sowie die medizinische Einstufung der Verletzten in „sofortige Hilfe benötigt“, „nicht transportfähig“, „leichtgeschädigt“ und „krank“ [11]. Die letzte Ebene der Versorgung bezeichnete man in der NVA als die von „Fachärzten engen Profils“ (worunter man Neuro- und Kieferchirurgen, Zahn- und Augenärzte, Orthopäden und Hals-Nasen-Ohrenärzte verstand) in Feld- und Reservelazaretten durchgeführte „spezialisierte medizinische Hilfe“ [11]. Während in Reservelazaretten meist alle Facharztrichtungen vertreten waren, versorgten die Feldlazarette meist nur Militärangehörige mit bestimmten Verletzungsmustern.
Dazu zählten:
• Schädigungen des Kopfes und der Wirbelsäule, • Schädigungen im Bereich des Thorax und Abdomens, • Schädigungen im Bereich des Oberschenkels und der großen Gelenke, • radiologische Schädigungen, • toxische Schädigungen, • allgemeine Infektionskrankheiten, • gemeingefährliche Infektionskrankheiten sowie • leichte Schädigungen [11, S. 19].
Verwundete Soldaten der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung wurden nach Durchführung der ersten medizinischen Hilfe durch „medizinische Posten“ zu den Verbandplätzen der Bataillone und Regimenter oder den Medizinischen Punkten der Flugplätze verbracht. Nach Maßnahmen der ersten ärztlichen Hilfe erfolgte die qualifizierte medizinische Hilfe in Lazaretten der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung und der Lazarettbasis oder Einrichtungen des territorialen Sanitätsdienstes. In den beiden letztgenannten Organisationselementen führten Mediziner zusätzlich die spezialisierte medizinische Hilfe durch [7]. Im Bereich der Volksmarine übernahmen an Bord von schwimmenden Einheiten während eines Gefechtes Gefechtssanitäter, Sanitäter oder Instrukteure für medizinische Sicherstellung und Feldschere nach Selbst- und gegenseitiger Hilfe die erste medizinische Hilfe in den Schiffslazaretten. Weiterführende erste ärztliche Hilfe erfolgte entweder auf Rettungs- und Geschädigtentransportschiffen oder in mobilen Flottillenlazaretten, die auf medizinische Landungsgruppen sowie Ärztebrigaden zurückgreifen konnten. Für die dritte Ebene der Verwundetenversorgung waren mit chirurgischen, internistischen, toxikologischen und radiologischen Kompetenzen ausgestattete selbstständige medizinische Kompanien verantwortlich, bevor die abschließende qualifizierte und spezialisierte medizinische Hilfe in Eirichtungen der Landstreitkräfte durchgeführt wurde [7].
Die Versorgung der NVA mit Blut- und Blutbestandteilkonserven im Kriegsfall
Ab 1968 begannen in der NVA verschiedene Überlegungen zum Aufbau eines Versorgungssystems mit Blut-, Blutbestandteilkonserven und Infusionslösungen in einem möglichen bewaffneten Konflikt [15]. In der Folge wurden verschiedene Überlegungen (dazu zählten auch wissenschaftliche Untersuchungen) und Konzepte erarbeitet, welchen Umfang die zukünftige Versorgung haben, beziehungsweise welche Produkte zum Einsatz kommen sollten.
Im Hinblick auf zukünftige militärische Auseinandersetzungen ging die Führung der NVA damals von Kernwaffeneinsätzen aus, die zu einem hohen Anteil Verwundeter mit kombinierten Strahlenschäden und Verbrennungen führen würden. Zur Therapie derartiger Verletzungsmuster hielt man frisches Blut, das durch direkte Transfusion übertragen wurde, als am besten geeignet [1]. Daher gab es Überlegungen zur „Warmblutspende“ bei Kampfhandlungen. Nach entsprechenden Voruntersuchungen, wobei serologische Untersuchungen auf Infektionskrankheiten des Spenders bei Kampfhandlungen unterbleiben sollten, wurde empfohlen, einer Transfusion die biologische Probe nach -Oehlecker vorzuschalten. Für das Unterlassen der Diagnostik möglicher übertragbarer Krankheiten sprachen aus Sicht der Mediziner vor allem zwei Gründe: Zum einen seien sie unter Feldbedingungen nur recht schwierig durchzuführen und zum anderen wären mögliche Infektionen gut therapierbar. Das Überleben des Verletzten hätte oberste Priorität: „Ein syphilitischer Lebendiger [ist] besser [...] als ein nichtsyphilitischer Toter.“ [1, S. 24f.] Als Spender kamen in der Nähe der Verbandplätze stationierte Soldaten, Leichtverwundete und Kranke sowie „psychisch Geschädigte“ in Frage. Medizinisches Personal sollte nur im Ausnahmefall herangezogen werden [1]. Aufgrund des Einsatzspektrums der direkten Transfusion erschien die Durchführung erst im Bereich der spezialisierten medizinischen Hilfe sinnvoll [1]. In den verfügbaren Quellen ist nicht ermittelbar, inwieweit diese Vorschläge weiterverfolgt wurden. Zumindest als sicher kann angesehen werden, dass die Oehleckerprobe in der NVA nicht mehr zur Anwendung kam.
Die Gewichtung des 1973 in Kraft getretenen „Konzeptes für die transfusionsmedizinische Sicherstellung der NVA“ lag allerdings eindeutig auf kolloidalen und kristalloiden Lösungen. Nach Gerd Machalett, seinerzeit federführend mit der Erarbeitung der Konzeption betraut, verteilten sich die prozentualen
Anteile aller Transfusions- und Infusionsmittel wie folgt:
• 60 % Elektrolyte als kristalloide Lösungen, • 30 % kolloidale Lösungen wie Infukoll, • 5 % Proteinlösungen und • 5 % Erythrozytenkonserven [16].
Der Medizinische Dienst der NVA setzte zur Therapie des Volumenmangels von Verletzten fast ausnahmslos auf sechsprozentiges Infukoll – dessen intravasale Verweildauer zwischen sechs und acht Stunden betrug – oder Elektrolytflüssigkeiten, wie beispielsweise die auf dem RVP verfügbare „Elektrolyt-Infusionslösung 135“ [9]. In Friedenszeiten industriell hergestellt, sollten diese in einem Gefecht unmittelbar im Pharmazeutischen Feldlabor (PFL) [8] hergestellt, abgefüllt und anschließend den Verbandplätzen zur Verfügung gestellt werden [8].
Lediglich bei der Behandlung von Strahlenverletzten war eine Blutübertragung oder die Gabe von Blutbestandteilkonserven in Lazaretten vorgesehen [9]. Deren Bedarf sollte zum einen durch unmittelbar in der mobilen Blutstation Bst-1 hergestellte Konserven, zum anderen von Blutspendezentralen und -instituten des staatlichen Gesundheitswesens gedeckt werden. Dazu erhielten die zivilen Einrichtungen genaue Vorgaben, sogenannte „Leistungsbescheide“, mit Angabe der zur Verfügung zu stellenden Menge an Erythrozytenkonzentraten, Plasma- und Vollblutkonserven. Dabei erfolgte eine Unterteilung in „Sofortbedarf“, der ständig im jeweiligen Institut vorzuhalten war, „Einmonatsbedarf“ und „weiterer Bedarf“. Auch die staatliche Trocken-Plasmareserve der DDR, deren Umfang etwa 120 000 bis 150 000 Liter betrug, stand unter dem vorrangigen Zugriffsrecht der NVA [15].
Zur Absicherung und Deckung der benötigten Mengen erstellten alle in die transfusionsmedizinische Versorgung eingebundenen Einrichtungen „Maßnahmepläne zur Umstellung der Arbeit in Katastrophen/Ausnahmebedingungen“. Diese orientierten sich an den jeweiligen Stufen der Einsatzbereitschaft der NVA. Einige vorzunehmende Schritte bei Alarmierungen sind in Tabelle 3 aufgeführt.
Literatur
1. Andree R: Probleme der direkten Bluttransfusion auf den Etappen des medizinischen Abtransports [Diplomarbeit Ernst-Moritz--Arndt--Universität]. Greifswald: 1974. 2. Blümel B, Bräuer P, Spenner H, Thöle A: Die Geräteausstattung eines Untersuchungsinstituts des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1985; 9: 25-26. 3. Brandt D: Der Blutspendedienst der Deutschen Bundeswehr. Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1994; 18: 36-40. 4. Brandt D: Transport von Blutprodukten und kühlpflichtigen Arzneimitteln – eine logistische Herausforderung. Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1998; 22: 100-103. 5. Bundesministerium der Verteidigung – Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr: Regelung für die transfusionsmedizinische Versorgung von Verbänden der Bundeswehr im Auslandseinsatz (InSan I 2 – Az 42-13-27). Bonn: 1996. 6. Daum J: Die Versorgung der Bundeswehr mit Blut und Blutbestandteilen – ein Vorschlag zur Neukonzeption. Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1986; 10: 113-117. 7. Dirks CG: Militärpharmazie in Deutschland nach 1945. Bundeswehr und Nationale Volksarmee im Vergleich [rer. nat. Diss.]. Marburg: 2001. 8. Fügemann HW: Militärpharmazie. Berlin: Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik 1988 (= Handbuch Militärmedizin). 9. Gestewitz HR, Steiner ER: Militärmedizin – Hochschullehrbuch für Studenten der Medizin und Stomatologie. Berlin: Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik 1978. 10. Grunwald E, Vollmuth R: Der Sanitätsdienst – Entstehung und Entwicklung. In: Bremm KJ, Mack HH, Rink M (Hrsg.): Entschieden für Frieden. 50 Jahre Bundeswehr 1955 bis 2005. Freiburg i.Br. - Berlin: Rombach 2005; 183-198. 11. Hippe F: Grundlagen der medizinischen Sicherstellung der Truppen im Gefecht. Lehrfach 210 42. Dresden: Militärakademie 1971. 12. Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr: Konzept Transfusionsmedizinische Versorgung mit Blut und Blutprodukten im Einsatz und Inlandsbetrieb und Hämotherapie in der Bundeswehr (TransfMedVersBw). Koblenz: 2014. 13. Lemmens FJ (Hrsg.): Geschichte des medizinischen Dienstes der NVA – Teil II. Bonn: Beta 2009 (= Beiträge Wehrmedizin und Wehrpharmazie, 18). 14. Lemmens FJ, Locher WG (Hrsg.): Der Medizinische Dienst der NVA – Teil I. Referate anlässlich des Workshops des Arbeitskreises Geschichte der Wehrmedizin vom 20.-21.04.2004 in Leipzig. Klitzschen: Elbe-Dnjepr 2006 (= Beiträge Wehrmedizin und Wehrpharmazie, 17). 15. Machalett G: Die transfusionsmedizinische Sicherstellung der NVA (Prinzipien, Probleme, Ausbildung). In: Lemmens FJ, Locher WG (Hrsg.): Der Medizinische Dienst der NVA – Teil I. Referate anlässlich des Workshops des Arbeitskreises Geschichte der -Wehrmedizin vom 20.-21.04.2004 in Leipzig. Klitzschen: Elbe-Dnjepr 2006; 132-148 (= Beiträge Wehrmedizin und Wehrpharmazie, 17). 16. Machalett G: Organisation der Sicherstellung der Bluttransfusion in Katastrophen- oder Verteidigungssituationen, unveröffentlichtes Manuskript. Siedenbollentin: o. J.Steigner KF: Kühlbehälter für Blutkonserven vom 11.03.1960. BA-MA BW 24/441, ungezeichnetes Blatt. 17. Thomas A: Organisation und Aufgabenspektrum der Anästhesie-Abteilung im German Field Hospital in Phnom Penh, Kambodscha. In: Gerngroß H, Kalke YB (Hrsg.): Sanitätsdienstliche -Unterstützung der UNO. Einsatz in Kambodscha. Berichte, Erfah-rungen, Probleme, Aussichten. Referate anlässlich des Symposiums im Bundeswehrkrankenhaus Ulm vom 04.-06.03.1993 und Beiträge über den weiteren Einsatz. Bonn: Beta 1994; 88-100 (= Beiträge Wehrmedizin und Wehrpharmazie, 8). 18. Vollmuth R, Grunwald E, Müllerschön A: Wiedervereinigung und Sanitätsdienst. Betrachtungen zu Kontinuität und Wandel. Vorträge des 2. Wehrmedizinhistorischen Symposiums vom 10. November 2010. Bonn: Beta 2015 (= Referatebände der Gesellschaft für Geschichte der Wehrmedizin, 2). 19. Wehrmedizinalamt – Hygienisch-medizinisches Institut: Stellungnahme zur Niederschrift der Dienstbesprechung vom 04.07.1960 bei InSan II 3 über die Forderung an die Lagerung und an den Transport von Blutkonserven vom 08.09.1960. BA-MA BW 24/441, ungezeichnetes Blatt. 20. Zernial FE: Handbuch des Sanitätsmaterials der Bundeswehr. Darmstadt: Wehr und Wissen 1964. 21. Zimmer J, Zijp J: Versorgung mit Blutprodukten bei Massenanfall. Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2003; 27: 27.
Frank
--- Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! Alter ist eine Zahl - keine Ausrede!
Aufmerksamen Lesern wird bestimmt nicht entgangen sein, dass in dem Artikel von "Sanitätszügen" in den Bataillonen gesprochen wird.
Damit ist der geplante Aufwuchs der "Sanitätsgruppen" zu "Sanitätszügen" in den Bataillonen mit Einnahme der "Struktur 90" bestätigt.
Die Sanitätsgruppen bzw. die Kompaniesanitäter hätten auch bei einer Minimalversorgung / Bergung Geschädigter vom Gefechtsfeld nicht ausgereicht! Meine Meinung.
Frank
--- Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! Alter ist eine Zahl - keine Ausrede!
kannst du uns bitte was zur Struktur und den Aufgaben der Sanitätskompanie des Regiments (Kriegstruktur) erzählen.
Ich habe schon mal meine alten Unterlagen von der Militärakademie durchgesucht, hab aber kaum was zur medizinischen Sicherstellung des Gefechts gefunden.
Das Lehrbuch habe ich bestimmt noch - aber wo???
Viele Grüße
Frank
--- Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! Alter ist eine Zahl - keine Ausrede!
Schaut euch nur mal die Anzahl der Kräfte und Mittel, welche real in den Kompanien und Batailonen für die Bergung von Geschädigten vom Gefechtsfeld zur Verfügung standen, an.
Viel zu wenig.
Der Aufbau der einzelnen Versorgungsplätze war gut durchdacht aber ich denke nicht, dass es alle Geschädigten bis zu einem solchen Platz geschafft hätten....
Aber in anderen, westlichen Armeen sah es auch nicht viel besser aus. Schwacher Trost.
Bei den Amerikanern sah es aufgrund ihrer Unmengen an Hubschraubern auf taktischer Ebene besser aus.
Was meint ihr zur Problematik?
Frank
--- Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! Alter ist eine Zahl - keine Ausrede!