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Dieses Thema hat 12 Antworten
und wurde 614 mal aufgerufen
 Fragen und Informationen zur Rente
Jürgen_Nachrichten Offline

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01.06.2019 18:38
#1 RE: Rente Antworten

"Verpflegungsgeld für ehemalige Angehörige der NVA"
Das Verpflegungsgeld würde bei allen die bereits in Rente sind nicht mit als Einkommen berechnet
und somit fehlten einige Rentenpunkte bei der Berechnung der Rente. Die ehemaligen Angehörigen
der Volkspolizei haben dieses gesetzlich durchgesetzt und bekommen diese Punkte auf Antrag jetzt
nachberechnet.
Für uns als ehemalige NVA-Angehörige ist meines Wissens das Gesetz noch nicht verabschiedet,
vielleicht aber doch in der Zwischenzeit. einer sagt es ist noch nicht, der andere sagt es wäre
vor kurzem Verabschiedet worden.
Egal jedenfalls bekommen wir ebenfalls die Anrechnung des Verpflegungsgeldes, muß aber jeder
einzeln für sich beantragen .
Einen Musterantrag mit Anschrift sende ich per Mail an Frank.
Gruß Jürgen


Frank_Herzig Offline

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02.06.2019 10:58
#2 RE: Rente Antworten

Ich stelle das Musteranschreiben hier als Datei rein.

Frank

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Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum!
Alter ist eine Zahl - keine Ausrede!


Frank_Herzig Offline

Großer Stern mit Ehrenkranz


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02.06.2019 20:19
#3 RE: Rente Antworten

Hier das Musteranschreiben:

Frank

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Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum!
Alter ist eine Zahl - keine Ausrede!

Dateianlage:
Strausberg Rente NVA.pdf

Melzer Offline



Beiträge: 4
Punkte: 18

04.06.2019 07:34
#4 RE: Rente Antworten

Was ist das ?


Jürgen_Nachrichten Offline

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04.06.2019 09:46
#5 RE: Rente Antworten

Hallo Hartmut,
Ich habe es unten beschrieben, hierbei
geht es um die Anrechnung Deines erhaltenen
" Verpflegungsgeldes" währen Deiner gesamten Dienstzeit in der NVA,
bei Deiner Rentenberechnung.
Gruß
Jürgen


Frank_Herzig Offline

Großer Stern mit Ehrenkranz


Beiträge: 9.005
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10.06.2019 10:28
#6 RE: Rente Antworten

Aus einer Mail von einem Freund:

Mein aktuellen Informationen:

1. Diese Entscheidung des Landessozialgerichtes ist vom Grundsatz und im konkreten Einzelfall nur für Volkspolizisten und dem konkreten Volkspolizisten zutreffend, aufgrund einer für diese bestehende Rechtgrundlage.

2. Für Armeeangehörige und andere vergleichbare Berufsgruppen wird darauf verwiesen, dass dazu eine höchstrichterliche Entscheidung notwendig ist, d. h. vom Bundessozialgericht, welche aber hinausgezögert oder nicht entschieden wird.


Das Bundesverwaltungsamt antwortet auf Anfragen dann sinngemäß:

„Sie beantragen die Zahlung von weiteren Entgeltbestandteilen in die Berechnung der bereits bescheinigten Entgelte einzubeziehen. Im Anschluss an die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 20.10.2014 (Az B 5 RS 1/13, B5 RS 1/14, B5 RS 2/14 R, B5 RS 3/14 R, B 5 RS 2/13 R) gibt es unter Berücksichtigung dieser Entscheidung noch immer keine einheitlichen Auffassungen unter den Gerichten. Es wird angestrebt, dass die Rechtslage in einem weiteren Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht abschließend geklärt wird. Ich biete Ihnen an, Ihren Antrag bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung ruhen zu lassen. Das Verfahren kann jederzeit wieder aufgenommen werden. Falls Sie mit dem Ruhen des Verfahrens einverstanden sind, teilen Sie mir dies bitte bis zum ............. mit“


https://www.rentenberater-leipzig.de/inf...rpflegungsgeld/

Auch wenn die Rechtsfrage zur Anerkennung von Verpflegungsgeld für ehemalige Volkspolizisten Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern noch nicht abschließend geklärt ist, sollten Betroffene in Anbetracht der derzeit grundsätzlich positiven Prognose einen Überprüfungsantrag an den Versorgungsträger richten. Dasselbe gilt trotz der weiterhin bestehenden Ungewissheit für Angehörige der Zollverwaltung und der NVA.

Wird Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt anerkannt, sind die bisherigen Überführungsbescheide rückwirkend abzuändern und die Rente ist entsprechend für bis zu vier Jahre rückwirkend nachzuzahlen.

Frank

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Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum!
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Frank_Herzig Offline

Großer Stern mit Ehrenkranz


Beiträge: 9.005
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11.06.2019 09:35
#7 RE: Rente Antworten

Aus einer Antwortmail auf eine Anfrage bezüglich des Verpflegungsgeldes:

Sehr geehrter Herr,


Sie können jederzeit beim Bundesverwaltungsamt – PS II 6 – unter Angabe Ihrer Rentenversicherungsnummer einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen.


Gegenwärtig besteht jedoch noch keine einheitliche Rechtsauffassung unter den Gerichten. Beim Bundessozialgericht sind unter dem Az B 5 RS 2/18 R und B 5 RS 3/18 R zwei Revisionsverfahren zur Klärung der Rechtsfrage anhängig.


Daher biete ich bisweilen das Ruhen des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Rechtsprechung an.


Ich empfehle zeitgleich einen Überprüfungsantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger zwecks Abänderung des Rentenbescheides – soweit bereits erteilt – zu stellen, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.


Mit freundlichen Grüßen


Baumgarten



Bundesverwaltungsamt Referatsleiter PS II 6
Außenstelle Strausberg
Besucheradresse: Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg
Telefon: +49 (0) 3341 58 3700 oder +49 (0) 22899 358 61 3700
FAX: +49 (0) 3341 58 3799 oder +49 (0) 22899 358 61 3799
E-Mail: Olaf.Baumgarten@bva.bund.de

Von Frank: Die Schrift habe ich rot formatiert.

Frank

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Jürgen_Nachrichten Offline

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Beiträge: 1.364
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18.06.2019 11:37
#8 RE: Rente Antworten

Hallo Leute,
Ich war gestern bei meinem Rentenversicherungsträger
und habe den Überprüfungsantrag zur Abänderung meines
Rentenscheides gestellt.
Warte jetzt gespannt auf eine Antwort und informiere Euch dann !
Also Männer macht das, holt Euch einen Termin, dauert nur 15 Minuten.
Gruß
Jürgen


Frank_Herzig Offline

Großer Stern mit Ehrenkranz


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28.09.2020 19:27
#9 RE: Rente Antworten

Hallo Jürgen,

du hast doch einen Beschied bzw. eine Antwort bekommen. Würdest du sie bitte mit reinstellen? Das ist bestimmt sehr interessant.

Gruß

Frank

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Frank_Herzig Offline

Großer Stern mit Ehrenkranz


Beiträge: 9.005
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28.09.2020 19:32
Anrechnung des Verpflegungsgeldes Antworten

--

Frank

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Frank_Herzig Offline

Großer Stern mit Ehrenkranz


Beiträge: 9.005
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02.10.2020 08:43
#11 RE: Anrechnung des Verpflegungsgeldes Antworten

Hier die Antwort vom Bundesverwaltungsamt in Strausberg.







Ist doch schön oder????

Frank

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Dirk_Schneider Offline

Stern mit zwei Diamanten


Beiträge: 3.159
Punkte: 71.960

02.10.2020 12:06
#12 RE: Anrechnung des Verpflegungsgeldes Antworten

Also schön ist anders!

________________________________________________________________________________________________
Ihr sind nicht hier um Eueren Dienst zu machen, ihr wollt mir einen reindrehen! (Major Karl, Panzerstab)


Jürgen_Nachrichten Offline

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Punkte: 23.565

02.10.2020 12:45
#13 RE: Anrechnung des Verpflegungsgeldes Antworten

Irgendwie war mir das klar, das es so kommt.
Bei soviel Arroganz gegenüber der Ostdeutschen Lebensleistung !
Gruß
Jürgen


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