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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 257 mal aufgerufen
 Militär- und Sicherheitspolitik
Bernd_650 Offline

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14.03.2019 13:59
Angriffskrieg(Artikel 26 Abs.1 Grundgesetz) ausgehebelt am 1.12.2016 Antworten

Zukunft braucht Tradition


Dirk_Schneider Offline

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Beiträge: 3.159
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14.03.2019 15:26
#2 RE: Angriffskrieg(Artikel 26 Abs.1 Grundgesetz) ausgehebelt am 1.12.2016 Antworten

Danke Bernd, dies war war mir schon bekannt. Seit 2015 haben sich einige Gesetze geändert in diesem Deutschland.
Aber da möchte ich jetzt nicht darauf eingehen. Eh Deutschland wieder eine Streitmacht hat
die Angriffskriege führen kann, bin ich bestimmt 100 Jahre tot! Natürlich kann sich die BW überall daran beteiligen.
Aber wer sich für Geld verprügeln lässt, ist trotzdem kein Held.

PS: Einen muss ich doch noch los werden. Als Autofahrer ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn ich meine Dokumente
zur Berechtigung des Fahrens und Besitzes des Fahrzeuges nicht dabei habe. Diese muss ich dann gleich bezahlen oder jetzt neu,
man bekommt es zugeschickt. Wer Illegal die Grenze zu Deutschland überquert, braucht kein Dokument und bekommt Geld!
Wie soll ich das verstehen?

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Ihr sind nicht hier um Eueren Dienst zu machen, ihr wollt mir einen reindrehen! (Major Karl, Panzerstab)


Jürgen_Nachrichten Offline

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14.03.2019 15:57
#3 RE: Angriffskrieg(Artikel 26 Abs.1 Grundgesetz) ausgehebelt am 1.12.2016 Antworten

Sind eben doch nicht alle gleich,
vor den Deutschen Gesetzen !!!


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